Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen (außerhalb der Ferien) als getestete Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der schule ersetzt.
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