Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen (außerhalb der Ferien) als getestete Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der schule ersetzt.
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Erfolg bei den Deutschen Meisterschaften der Masters in Freiburg
3. Dezember 2024
Erfolg bei den Deutschen Meisterschaften
4. Juni 2024
Die nächsten Termine
Wettkampf in Ahlen
19.09.2020
· 11:00 Uhr
Teilnehmer sind die 1. und die 2. Mannschaft
Ahlen, Parkbad